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Ratschläge und Antworten

Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Informationen zum digital signierten Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister

Ein digitaler Strafregisterauszug ist ein PDF-Dokument, das durch ein elektronisches Siegel geschützt ist. Dieses Siegel bestätigt zuverlässig die Quelle, die Echtheit und die Unverändertheit des Dokuments. Jede Manipulation nach der Ausstellung wird sofort erkennbar. Das elektronische Siegel wird gemäss dem Schweizer Signaturgesetz (Art. 2 ZertES) angebracht.

Ist der digitale Strafregisterauszug rechtsgültig?

Ja, der Papierauszug und der digital signierte Strafregisterauszug sind absolut gleichwertig und rechtlich anerkannt. Die digitale Version ist ein PDF-Dokument mit einem elektronischen Siegel, das die Herkunft, Gültigkeit und Integrität des Dokuments sichert. Das bedeutet, dass jede nachträgliche Änderung bei der Überprüfung sofort erkannt wird. Das Siegel wird gemäss dem Schweizerischen Signaturgesetz (Art. 2 ZertES) angebracht. Sie können den Auszug jederzeit auf www.validator.ch überprüfen. Eine genaue Anleitung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Strafregisterauszug per E-Mail.

Server und digitale Sicherheit

Die FMSB GmbH, die hinter der Marke AuszugsDienst.ch steht, betreibt ihre Server ausschliesslich in der Schweiz. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Daten nach den höchsten schweizerischen Datenschutz- und Sicherheitsstandards verarbeitet und geschützt werden.

Wann werden Einträge aus dem Strafregister-Informationssystem entfernt?

Einträge im Strafregister-Informationssystem VOSTRA werden nach gesetzlich festgelegten Fristen automatisch gelöscht, um einen Ausgleich zwischen der öffentlichen Sicherheit und dem Rehabilitationsrecht der Betroffenen zu schaffen. Diese Fristen hängen von zwei Hauptfaktoren ab:


  • Schwere der Sanktion: Die schwerste Sanktion in einem Urteil bestimmt die Basis-Frist. So bleiben schwere Strafen wie lebenslange Freiheitsstrafen oder stationäre Maßnahmen länger sichtbar, während leichtere Strafen wie Geldbußen kürzere Fristen haben. Je nach Art und Schwere der Maßnahme kann die Frist zwischen 8 und 25 Jahren variieren.
  • Zusätzliche Urteile: Wenn mehrere Urteile registriert sind, bleibt der Eintrag im System, bis die längste Frist abgelaufen ist. Dadurch bleibt der vollständige Eintrag so lange sichtbar, bis alle Urteile gelöscht werden können.

Für detailliertere Informationen können Sie sich gerne hier informieren: Fristeninformationen im Strafregister.

Wofür wird ein Strafregisterauszug benötigt?

Ein Strafregisterauszug kann für verschiedene Zwecke erforderlich sein, darunter:

  • Bewerbungen für eine Anstellung: Viele Arbeitgeber verlangen einen Privatauszug, um sicherzustellen, dass potenzielle Mitarbeiter keine relevanten Vorstrafen haben.
  • Visumserteilung: Ein Strafregisterauszug wird häufig von Botschaften und Konsulaten gefordert, wenn ein Visum beantragt wird.
  • Einbürgerungsgesuche: Bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft verlangen Behörden in der Regel einen Strafregisterauszug, um die Eignung des Antragstellers zu prüfen.
  • Mietverträge oder Vermietungen: Manche Vermieter fordern einen Strafregisterauszug, bevor sie eine Wohnung vermieten.
  • Freiwilligenarbeit: Organisationen verlangen oft einen Nachweis über das Führungszeugnis, insbesondere bei Tätigkeiten mit gefährdeten Gruppen.

Welchen Nutzen habe ich, wenn ich bei AuszugsDienst.ch bestelle?

Bei AuszugsDienst.ch profitieren Sie von einer schnellen, sicheren und umweltfreundlichen Abwicklung Ihres Strafregisterauszugs, die vollständig online erfolgt. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet, sodass Sie Ihre Daten bequem vom PC, Tablet oder Smartphone eingeben können, ohne Behördengänge, Postversand oder unnötige Papierausdrucke. Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit, sondern tragen auch aktiv zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei.

Wer ist AuszugsDienst.ch?

AuszugsDienst.ch ist eine Marke der FMSB GmbH und kein offizielles Strafregisteramt. Als FMSB GmbH, mit Sitz an der Sihleggstrasse 23, 8832 Wollerau, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, den Bestellprozess für Strafregisterauszüge deutlich zu vereinfachen. Bei uns müssen Sie weder zur Post gehen noch Formulare ausdrucken oder manuell einreichen. Mit AuszugsDienst.ch sparen Sie wertvolle Zeit und erledigen den gesamten Prozess bequem online – schnell, sicher und effizient.

Wie bestelle ich einen Strafregisterauszug bei AuszugsDienst.ch?

So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:

  1. Dokument hochladen: Laden Sie Ihren Ausweis oder Pass hoch.
  2. Daten eingeben: Füllen Sie Ihre persönlichen Informationen aus.
  3. Elektronisch unterschreiben: Unterschreiben Sie direkt online – ohne den Aufwand, Dokumente auszudrucken oder zur Post zu gehen.

Schnell, sicher und unkompliziert!

Wie lange bleibt ein Urteil im privaten Strafregisterauszug sichtbar?

Die Dauer, wie lange ein Urteil im Privatauszug sichtbar bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese Fristen sind im Privatauszug grundsätzlich kürzer als im Behördenauszug, um die Wiedereingliederung zu fördern. Die genauen Fristen werden wie folgt bestimmt:


  • Schwere der Sanktion: Die schwerste Sanktion im Urteil legt die Grundfrist für die Sichtbarkeit fest. Bei schwerwiegenderen Sanktionen, wie langen Freiheitsstrafen oder stationären Massnahmen, bleibt das Urteil länger sichtbar. Leichte Strafen wie Geldbussen haben kürzere Fristen.
  • Zusätzliche Massnahmen: Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote oder Landesverweisungen können die Frist verlängern. In diesen Fällen wird die Mindestdauer für solche Massnahmen mit der Grundfrist verglichen. Die längere Frist bestimmt, wie lange das Urteil im Privatauszug sichtbar bleibt.
  • Berechnung der Zwischenfrist: Aus der Grundfrist und gegebenenfalls aus den zusätzlichen Mindestfristen ergibt sich die sogenannte „Zwischenfrist.“ Diese Zwischenfrist stellt sicher, dass nur die längste Frist als Grundlage für das Nichterscheinen im Privatauszug dient.
  • Mehrere Urteile: Liegen mehrere Urteile vor, wird die Zwischenfrist des längsten Urteils verwendet. Wenn ein neues Urteil mit einer längeren Frist hinzukommt, kann diese Frist die bestehende verlängern, um wiederholte Delikte sichtbar zu machen. Diese Verlängerung ist jedoch nur bis zu einem bestimmten Maximum möglich.

So wird für jedes Urteil im Privatauszug eine Frist berechnet, die auf der Schwere der Sanktion, zusätzlichen Massnahmen und gegebenenfalls der Existenz weiterer Urteile basiert.

Wie lange dauert es, bis ich meinen Strafregisterauszug erhalte?

Unmittelbar nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie Ihre Bestellnummer per E-Mail. Der Strafregisterauszug wird Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 7 Arbeitstagen ebenfalls per E-Mail zugestellt, inklusive eines Download-Links. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Status Ihrer Bestellung nachzuverfolgen.

Wichtige Information vom EJPD
Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Strafregisterauszügen verlängern sich die Lieferfristen dementsprechend. Wir danken für Ihr Verständnis.

Transparenz ist uns wichtig. Wie setzt sich der Preis für einen Strafregisterauszug zusammen?

  • Amtliche Gebühren 17.-
  • Der restliche Betrag wird verwendet für:
  • Porto & Versand an EJPD
  • Brief, Druck & Papier
  • Aufwände für Transaktionsgebühren
  • Gebühren Zahlungsanbieter
  • MwSt
  • Allg. Kosten um diesen Service zu betreiben (Unterhalt Technik, Mitarbeiter etc.)

Wie wird mit meinem Strafregisterauszug umgegangen?

Wir speichern Ihren Strafregisterauszug nicht. Dieser wird jedoch für 60 Tage beim zuständigen Amt gespeichert. Während dieser Zeit können Sie ihn über unsere Seite mithilfe eines Downloadlinks herunterladen.

Was ist ein Strafregisterauszug?

Ein Strafregisterauszug ist ein offizielles Dokument, das alle rechtskräftigen Verurteilungen einer Person auflistet. Es wird häufig für Bewerbungen, Einbürgerungen oder offizielle Zwecke benötigt, um die strafrechtliche Vergangenheit zu überprüfen.

Bestellung und Ablauf

Was kostet ein Strafregisterauszug?

Ein Strafregisterauszug kostet CHF 17.–. Wird zusätzlich eine Beglaubigung oder Apostille für das Ausland benötigt, kommen weitere Gebühren hinzu.

Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung?

Erforderlich sind ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte) und Ihre Unterschrift.

Wie beantrage ich den Strafregisterauszug online?

Besuchen Sie das offizielle Portal des Bundesamts für Justiz. Dort füllen Sie das Onlineformular aus, drucken es aus, unterschreiben es und senden es mit einer Ausweiskopie ein. Alternativ kann der Auszug vollständig elektronisch mit qualifizierter Signatur bestellt werden.
Alternative via AuszugsDienst.ch – Vorteile auf einen Blick:
AuszugsDienst.ch bietet eine vollständig digitale Abwicklung ohne Ausdrucke oder Postversand. Die Bestellung erfolgt bequem vom Smartphone oder Computer, ist schnell und rechtssicher. Der Auszug ist elektronisch signiert und verifizierbar, alle Daten bleiben auf Schweizer Servern gespeichert. Server in der Schweiz: Ihre Daten werden nach umfassenden Datenschutzstandards lokal gespeichert und verarbeitet.

Wie kann ich einen Strafregisterauszug aus dem Ausland beantragen?

Sie können den Auszug online bestellen oder über eine Schweizer Vertretung im Ausland beantragen. Für den Versand ins Ausland sind zusätzlich die internationale Adresse sowie ggf. eine Apostille erforderlich.

Inhalt und Einträge

Führen Verkehrsdelikte zu einem Strafregistereintrag?

Ja, aber nur schwere Verkehrsdelikte wie Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluss, grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen oder wiederholtes Fahren ohne Führerschein.

Ist der Strafregisterauszug dasselbe wie ein polizeiliches Führungszeugnis?

Ja. In der Schweiz nennt man es "Strafregisterauszug", in Deutschland z. B. "Führungszeugnis". Der Zweck ist identisch.

Wann wird etwas im Strafregister eingetragen?

Im Strafregisterauszug werden strafrechtliche Verurteilungen wegen Verbrechen und Vergehen aufgeführt, solange diese nicht getilgt wurden. Dazu gehören beispielsweise Urteile wegen Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder schweren Verkehrsdelikten.

Nicht erfasst sind in der Regel blosse Übertretungen (z. B. Bagatellbussen oder Parkverstösse), es sei denn, es wurde eine besondere Sanktion verhängt – etwa ein Landesverweis oder ein Berufsverbot.

Der Auszug enthält folgende Angaben:

-Art des Delikts
-Datum des Urteils
-zuständiges Gericht
-ausgesprochene Strafe oder Massnahme

Tilgungsfristen variieren je nach Schwere der Strafe und Anzahl Verurteilungen – zwischen 2 und 25 Jahren. Einträge werden nach Ablauf automatisch gelöscht.

Was ist der Unterschied zwischen Strafregisterauszug und Betreibungsregisterauszug?

Der Strafregisterauszug dokumentiert strafrechtliche Verurteilungen. Der Betreibungsregisterauszug hingegen zeigt finanzielle Schulden und Betreibungsverfahren.

Werden ausländische Verurteilungen ins Schweizer Strafregister übernommen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist möglich, wenn die Tat auch nach Schweizer Recht strafbar ist und ein Informationsaustausch mit dem Ausland besteht.

Werden Straftaten aus der Jugendzeit im Strafregisterauszug aufgeführt?

Jugendstrafen erscheinen im Privatauszug eines Erwachsenen nur, wenn spätere Verurteilungen hinzukommen. Andernfalls bleiben sie im Auszug unsichtbar.

Sonderprivatauszug

In welchen Fällen wird ein Sonderprivatauszug verlangt?

Er wird benötigt bei Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen, z. B. im Sport, in Schulen oder in Betreuungseinrichtungen.

Was ist ein Sonderprivatauszug und wie unterscheidet er sich vom normalen Auszug?

Ein Sonderprivatauszug enthält nur relevante Verurteilungen mit Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot zum Schutz Minderjähriger oder schutzbedürftiger Personen.

Wie kann ich einen Sonderprivatauszug beantragen?

Zusätzlich zum normalen Antrag ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers oder Vereins erforderlich, dass der Auszug für eine entsprechende Tätigkeit notwendig ist.

Gültigkeit und Löschung

Kann ich einen Eintrag vorzeitig löschen lassen?

Nein. Eine vorzeitige Löschung auf Antrag ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Löschfristen sind verbindlich.

Wann wird ein Eintrag im Strafregister gelöscht?

Die Löschung erfolgt automatisch nach Ablauf der gesetzlichen Fristen. Einträge verschwinden im Privatauszug meist schon früher, z. B. nach Ablauf der Bewährungsfrist.

Wie lange bleibt ein Eintrag im Strafregister bestehen?

Die Aufbewahrungsfristen im schweizerischen Strafregister hängen vom Strafmass ab (gemäss StReG, gültig seit 23.01.2023):



Im Privatauszug sichtbar (für Arbeitgeber):


  • Bussen mit Bewährung: 2 Jahre
  • Bedingte Strafen mit Bewährung: 2–3 Jahre
  • Geldstrafen/gemeinnützige Arbeit: ca. 6–7 Jahre
  • Freiheitsstrafen: 6–17 Jahre (je nach Dauer)
  • Schwere Delikte: lebenslänglich


Vollständige Löschung aus dem System:


  • Bussen: 10 Jahre
  • Geldstrafen: 15 Jahre
  • Freiheitsstrafen unter 1 Jahr: 15 Jahre
  • Freiheitsstrafen 1–5 Jahre: 20 Jahre
  • Freiheitsstrafen über 5 Jahre: 25 Jahre
  • Landesverweisung: bis zum Tod
  • Besonders schwere Delikte (z. B. Mord): lebenslänglich


Die Einträge werden nach Ablauf der Fristen automatisch gelöscht. Wichtig: Ein Eintrag kann im Privatauszug bereits nicht mehr erscheinen, während er für Behörden noch einsehbar bleibt.



Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/doc/Fristeninformationen_d.pdf

Verwendung und Einsicht

Bei welchen Berufen wird ein Strafregisterauszug verlangt?

Insbesondere bei sicherheitsrelevanten oder vertrauenssensiblen Berufen wie im Finanzsektor, bei Behörden oder im Gesundheitswesen.

Dürfen Arbeitgeber einen Strafregisterauszug verlangen?

Nur wenn die Tätigkeit dies rechtfertigt. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ohne sachlichen Bezug ist die Forderung unzulässig.

Wofür benötigt man als Privatperson einen Strafregisterauszug?

Ein Strafregisterauszug wird in der Schweiz für verschiedene offizielle oder private Zwecke verlangt. Dazu gehören insbesondere:

-Bewerbungen in sicherheitsrelevanten Berufen (z. B. Betreuung, Finanzen, Verwaltung)
-Aufenthalts- oder Visumsanträge für bestimmte Länder
-Einbürgerungsverfahren
-ehrenamtliche Tätigkeiten mit Schutzbedürftigen
-vereinzelt auch zur Vorlage bei Vermietern

Bei Bewerbungen verlangen viele Arbeitgeber, dass der Auszug nicht älter als 3 Monate ist. Dies stellt sicher, dass die Informationen aktuell und gültig sind. Es empfiehlt sich daher, den Auszug immer rechtzeitig zu erneuern, falls er mehrmals verwendet werden soll.

Wer darf Einsicht in mein Strafregister nehmen?

Nur Behörden mit gesetzlichem Auftrag. Private erhalten nur über die betroffene Person Zugang – z. B. durch freiwillige Vorlage des Auszugs.