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Straf­register­auszug für Soubey online bestellen

Wir senden Ihnen den digitalen Straf­register­auszug einfach und bequem per Email.

kein Gang zur Post
einfacher Bestellprozess
100% digital - Lieferung per Email
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AuszugsDienst.ch ist eine Dienstleistungsplattform und keine staatliche Institution.

In wenigen Schritten zum
Strafregisterauszug

1

Foto von ID oder Pass hochladen

2

Persönliche Daten eingeben

3

Unterzeichnen Sie elektronisch

Profitieren Sie von unseren Vorteilen

Kein Papierkram

Kein Ausdrucken von Formularen oder Ausweiskopien mehr. Einfach, schnell und bequem den Straf­register­auszug online bestellen.

Kein Gang zur Post

Bequem von überall aus erledigen – schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten am Schalter. Ortsunabhängig und effizient.

Schnell und unkompliziert

Einfacher Bestellprozess, der Ihnen wertvolle Zeit spart – Übersichtlich, zeitsparend und zuverlässig.

100% Digital

Ausweis fotografieren statt scannen und drucken. Bequem den Strafregisterauszug per Email erhalten.

Sicherheit

Der Straf­register­auszug ist digital signiert und fälschungssicher. Validieren Sie die Echtheit auf validator.ch

Straf­register­auszug für CHF 34.90 bestellen

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Häufige Fragen

Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.

Wie bestelle ich einen Strafregisterauszug bei AuszugsDienst.ch?

So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:

  1. Dokument hochladen: Laden Sie Ihren Ausweis oder Pass hoch.
  2. Daten eingeben: Füllen Sie Ihre persönlichen Informationen aus.
  3. Elektronisch unterschreiben: Unterschreiben Sie direkt online – ohne den Aufwand, Dokumente auszudrucken oder zur Post zu gehen.

Schnell, sicher und unkompliziert!

Welchen Nutzen habe ich, wenn ich bei AuszugsDienst.ch bestelle?

Bei AuszugsDienst.ch profitieren Sie von einer schnellen, sicheren und umweltfreundlichen Abwicklung Ihres Strafregisterauszugs, die vollständig online erfolgt. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet, sodass Sie Ihre Daten bequem vom PC, Tablet oder Smartphone eingeben können, ohne Behördengänge, Postversand oder unnötige Papierausdrucke. Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit, sondern tragen auch aktiv zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei.

Wie lange bleibt ein Urteil im privaten Strafregisterauszug sichtbar?

Die Dauer, wie lange ein Urteil im Privatauszug sichtbar bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese Fristen sind im Privatauszug grundsätzlich kürzer als im Behördenauszug, um die Wiedereingliederung zu fördern. Die genauen Fristen werden wie folgt bestimmt:


  • Schwere der Sanktion: Die schwerste Sanktion im Urteil legt die Grundfrist für die Sichtbarkeit fest. Bei schwerwiegenderen Sanktionen, wie langen Freiheitsstrafen oder stationären Massnahmen, bleibt das Urteil länger sichtbar. Leichte Strafen wie Geldbussen haben kürzere Fristen.
  • Zusätzliche Massnahmen: Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote oder Landesverweisungen können die Frist verlängern. In diesen Fällen wird die Mindestdauer für solche Massnahmen mit der Grundfrist verglichen. Die längere Frist bestimmt, wie lange das Urteil im Privatauszug sichtbar bleibt.
  • Berechnung der Zwischenfrist: Aus der Grundfrist und gegebenenfalls aus den zusätzlichen Mindestfristen ergibt sich die sogenannte „Zwischenfrist.“ Diese Zwischenfrist stellt sicher, dass nur die längste Frist als Grundlage für das Nichterscheinen im Privatauszug dient.
  • Mehrere Urteile: Liegen mehrere Urteile vor, wird die Zwischenfrist des längsten Urteils verwendet. Wenn ein neues Urteil mit einer längeren Frist hinzukommt, kann diese Frist die bestehende verlängern, um wiederholte Delikte sichtbar zu machen. Diese Verlängerung ist jedoch nur bis zu einem bestimmten Maximum möglich.

So wird für jedes Urteil im Privatauszug eine Frist berechnet, die auf der Schwere der Sanktion, zusätzlichen Massnahmen und gegebenenfalls der Existenz weiterer Urteile basiert.

Bei welchen Berufen wird ein Strafregisterauszug verlangt?

Insbesondere bei sicherheitsrelevanten oder vertrauenssensiblen Berufen wie im Finanzsektor, bei Behörden oder im Gesundheitswesen.

Wie lange bleibt ein Eintrag im Strafregister bestehen?

Die Aufbewahrungsfristen im schweizerischen Strafregister hängen vom Strafmass ab (gemäss StReG, gültig seit 23.01.2023):



Im Privatauszug sichtbar (für Arbeitgeber):


  • Bussen mit Bewährung: 2 Jahre
  • Bedingte Strafen mit Bewährung: 2–3 Jahre
  • Geldstrafen/gemeinnützige Arbeit: ca. 6–7 Jahre
  • Freiheitsstrafen: 6–17 Jahre (je nach Dauer)
  • Schwere Delikte: lebenslänglich


Vollständige Löschung aus dem System:


  • Bussen: 10 Jahre
  • Geldstrafen: 15 Jahre
  • Freiheitsstrafen unter 1 Jahr: 15 Jahre
  • Freiheitsstrafen 1–5 Jahre: 20 Jahre
  • Freiheitsstrafen über 5 Jahre: 25 Jahre
  • Landesverweisung: bis zum Tod
  • Besonders schwere Delikte (z. B. Mord): lebenslänglich


Die Einträge werden nach Ablauf der Fristen automatisch gelöscht. Wichtig: Ein Eintrag kann im Privatauszug bereits nicht mehr erscheinen, während er für Behörden noch einsehbar bleibt.



Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/doc/Fristeninformationen_d.pdf

Dürfen Arbeitgeber einen Strafregisterauszug verlangen?

Nur wenn die Tätigkeit dies rechtfertigt. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ohne sachlichen Bezug ist die Forderung unzulässig.

Was ist der Unterschied zwischen Strafregisterauszug und Betreibungsregisterauszug?

Der Strafregisterauszug dokumentiert strafrechtliche Verurteilungen. Der Betreibungsregisterauszug hingegen zeigt finanzielle Schulden und Betreibungsverfahren.