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Straf­register­auszug für Arvigo online bestellen

Wir senden Ihnen den digitalen Straf­register­auszug einfach und bequem per Email.

kein Gang zur Post
einfacher Bestellprozess
100% digital - Lieferung per Email
Jetzt bestellen
AuszugsDienst.ch ist eine Dienstleistungsplattform und keine staatliche Institution.

In wenigen Schritten zum
Strafregisterauszug

1

Foto von ID oder Pass hochladen

2

Persönliche Daten eingeben

3

Unterzeichnen Sie elektronisch

Profitieren Sie von unseren Vorteilen

Kein Papierkram

Kein Ausdrucken von Formularen oder Ausweiskopien mehr. Einfach, schnell und bequem den Straf­register­auszug online bestellen.

Kein Gang zur Post

Bequem von überall aus erledigen – schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten am Schalter. Ortsunabhängig und effizient.

Schnell und unkompliziert

Einfacher Bestellprozess, der Ihnen wertvolle Zeit spart – Übersichtlich, zeitsparend und zuverlässig.

100% Digital

Ausweis fotografieren statt scannen und drucken. Bequem den Strafregisterauszug per Email erhalten.

Sicherheit

Der Straf­register­auszug ist digital signiert und fälschungssicher. Validieren Sie die Echtheit auf validator.ch

Straf­register­auszug für CHF 34.90 bestellen

Bestellt in nur 3 Minuten, Lieferung per Email.

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Häufige Fragen

Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.

Wie bestelle ich einen Strafregisterauszug bei AuszugsDienst.ch?

So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:

  1. Dokument hochladen: Laden Sie Ihren Ausweis oder Pass hoch.
  2. Daten eingeben: Füllen Sie Ihre persönlichen Informationen aus.
  3. Elektronisch unterschreiben: Unterschreiben Sie direkt online – ohne den Aufwand, Dokumente auszudrucken oder zur Post zu gehen.

Schnell, sicher und unkompliziert!

Kann ich einen Eintrag vorzeitig löschen lassen?

Nein. Eine vorzeitige Löschung auf Antrag ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Löschfristen sind verbindlich.

Wie lange dauert es, bis ich meinen Strafregisterauszug erhalte?

Unmittelbar nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie Ihre Bestellnummer per E-Mail. Der Strafregisterauszug wird Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 7 Arbeitstagen ebenfalls per E-Mail zugestellt, inklusive eines Download-Links. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Status Ihrer Bestellung nachzuverfolgen.

Wichtige Information vom EJPD
Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Strafregisterauszügen verlängern sich die Lieferfristen dementsprechend. Wir danken für Ihr Verständnis.

Transparenz ist uns wichtig. Wie setzt sich der Preis für einen Strafregisterauszug zusammen?

  • Amtliche Gebühren 17.-
  • Der restliche Betrag wird verwendet für:
  • Porto & Versand an EJPD
  • Brief, Druck & Papier
  • Aufwände für Transaktionsgebühren
  • Gebühren Zahlungsanbieter
  • MwSt
  • Allg. Kosten um diesen Service zu betreiben (Unterhalt Technik, Mitarbeiter etc.)

Wie kann ich einen Strafregisterauszug aus dem Ausland beantragen?

Sie können den Auszug online bestellen oder über eine Schweizer Vertretung im Ausland beantragen. Für den Versand ins Ausland sind zusätzlich die internationale Adresse sowie ggf. eine Apostille erforderlich.

Dürfen Arbeitgeber einen Strafregisterauszug verlangen?

Nur wenn die Tätigkeit dies rechtfertigt. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ohne sachlichen Bezug ist die Forderung unzulässig.

Werden ausländische Verurteilungen ins Schweizer Strafregister übernommen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist möglich, wenn die Tat auch nach Schweizer Recht strafbar ist und ein Informationsaustausch mit dem Ausland besteht.

Wofür benötigt man als Privatperson einen Strafregisterauszug?

Ein Strafregisterauszug wird in der Schweiz für verschiedene offizielle oder private Zwecke verlangt. Dazu gehören insbesondere:

-Bewerbungen in sicherheitsrelevanten Berufen (z. B. Betreuung, Finanzen, Verwaltung)
-Aufenthalts- oder Visumsanträge für bestimmte Länder
-Einbürgerungsverfahren
-ehrenamtliche Tätigkeiten mit Schutzbedürftigen
-vereinzelt auch zur Vorlage bei Vermietern

Bei Bewerbungen verlangen viele Arbeitgeber, dass der Auszug nicht älter als 3 Monate ist. Dies stellt sicher, dass die Informationen aktuell und gültig sind. Es empfiehlt sich daher, den Auszug immer rechtzeitig zu erneuern, falls er mehrmals verwendet werden soll.