Kein Ausdrucken von Formularen oder Ausweiskopien mehr. Einfach, schnell und bequem den Strafregisterauszug online bestellen.
Bequem von überall aus erledigen – schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten am Schalter. Ortsunabhängig und effizient.
Einfacher Bestellprozess, der Ihnen wertvolle Zeit spart – Übersichtlich, zeitsparend und zuverlässig.
Ausweis fotografieren statt scannen und drucken. Bequem den Strafregisterauszug per Email erhalten.
Der Strafregisterauszug ist digital signiert und fälschungssicher. Validieren Sie die Echtheit auf validator.ch
Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.
So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:
Ein Strafregisterauszug ist ein offizielles Dokument, das alle rechtskräftigen Verurteilungen einer Person auflistet. Es wird häufig für Bewerbungen, Einbürgerungen oder offizielle Zwecke benötigt, um die strafrechtliche Vergangenheit zu überprüfen.
Die Dauer, wie lange ein Urteil im Privatauszug sichtbar bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese Fristen sind im Privatauszug grundsätzlich kürzer als im Behördenauszug, um die Wiedereingliederung zu fördern. Die genauen Fristen werden wie folgt bestimmt:
So wird für jedes Urteil im Privatauszug eine Frist berechnet, die auf der Schwere der Sanktion, zusätzlichen Massnahmen und gegebenenfalls der Existenz weiterer Urteile basiert.
Bei AuszugsDienst.ch profitieren Sie von einer schnellen, sicheren und umweltfreundlichen Abwicklung Ihres Strafregisterauszugs, die vollständig online erfolgt. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet, sodass Sie Ihre Daten bequem vom PC, Tablet oder Smartphone eingeben können, ohne Behördengänge, Postversand oder unnötige Papierausdrucke. Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit, sondern tragen auch aktiv zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei.
Nein. Eine vorzeitige Löschung auf Antrag ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Löschfristen sind verbindlich.
Ein Sonderprivatauszug enthält nur relevante Verurteilungen mit Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot zum Schutz Minderjähriger oder schutzbedürftiger Personen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist möglich, wenn die Tat auch nach Schweizer Recht strafbar ist und ein Informationsaustausch mit dem Ausland besteht.
Nur Behörden mit gesetzlichem Auftrag. Private erhalten nur über die betroffene Person Zugang – z. B. durch freiwillige Vorlage des Auszugs.
Ein Strafregisterauszug wird in der Schweiz für verschiedene offizielle oder private Zwecke verlangt. Dazu gehören insbesondere:
-Bewerbungen in sicherheitsrelevanten Berufen (z. B. Betreuung, Finanzen, Verwaltung)
-Aufenthalts- oder Visumsanträge für bestimmte Länder
-Einbürgerungsverfahren
-ehrenamtliche Tätigkeiten mit Schutzbedürftigen
-vereinzelt auch zur Vorlage bei Vermietern
Bei Bewerbungen verlangen viele Arbeitgeber, dass der Auszug nicht älter als 3 Monate ist. Dies stellt sicher, dass die Informationen aktuell und gültig sind. Es empfiehlt sich daher, den Auszug immer rechtzeitig zu erneuern, falls er mehrmals verwendet werden soll.