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Straf­register­auszug für Vnà online bestellen

Wir senden Ihnen den digitalen Straf­register­auszug einfach und bequem per Email.

kein Gang zur Post
einfacher Bestellprozess
100% digital - Lieferung per Email
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AuszugsDienst.ch ist eine Dienstleistungsplattform und keine staatliche Institution.

In wenigen Schritten zum
Strafregisterauszug

1

Foto von ID oder Pass hochladen

2

Persönliche Daten eingeben

3

Unterzeichnen Sie elektronisch

Profitieren Sie von unseren Vorteilen

Kein Papierkram

Kein Ausdrucken von Formularen oder Ausweiskopien mehr. Einfach, schnell und bequem den Straf­register­auszug online bestellen.

Kein Gang zur Post

Bequem von überall aus erledigen – schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten am Schalter. Ortsunabhängig und effizient.

Schnell und unkompliziert

Einfacher Bestellprozess, der Ihnen wertvolle Zeit spart – Übersichtlich, zeitsparend und zuverlässig.

100% Digital

Ausweis fotografieren statt scannen und drucken. Bequem den Strafregisterauszug per Email erhalten.

Sicherheit

Der Straf­register­auszug ist digital signiert und fälschungssicher. Validieren Sie die Echtheit auf validator.ch

Straf­register­auszug für CHF 34.90 bestellen

Bestellt in nur 3 Minuten, Lieferung per Email.

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Häufige Fragen

Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.

Wie bestelle ich einen Strafregisterauszug bei AuszugsDienst.ch?

So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:

  1. Dokument hochladen: Laden Sie Ihren Ausweis oder Pass hoch.
  2. Daten eingeben: Füllen Sie Ihre persönlichen Informationen aus.
  3. Elektronisch unterschreiben: Unterschreiben Sie direkt online – ohne den Aufwand, Dokumente auszudrucken oder zur Post zu gehen.

Schnell, sicher und unkompliziert!

Was ist ein Sonderprivatauszug und wie unterscheidet er sich vom normalen Auszug?

Ein Sonderprivatauszug enthält nur relevante Verurteilungen mit Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot zum Schutz Minderjähriger oder schutzbedürftiger Personen.

Werden Straftaten aus der Jugendzeit im Strafregisterauszug aufgeführt?

Jugendstrafen erscheinen im Privatauszug eines Erwachsenen nur, wenn spätere Verurteilungen hinzukommen. Andernfalls bleiben sie im Auszug unsichtbar.

Wie wird mit meinem Strafregisterauszug umgegangen?

Wir speichern Ihren Strafregisterauszug nicht. Dieser wird jedoch für 60 Tage beim zuständigen Amt gespeichert. Während dieser Zeit können Sie ihn über unsere Seite mithilfe eines Downloadlinks herunterladen.

Wer darf Einsicht in mein Strafregister nehmen?

Nur Behörden mit gesetzlichem Auftrag. Private erhalten nur über die betroffene Person Zugang – z. B. durch freiwillige Vorlage des Auszugs.

Wie beantrage ich den Strafregisterauszug online?

Besuchen Sie das offizielle Portal des Bundesamts für Justiz. Dort füllen Sie das Onlineformular aus, drucken es aus, unterschreiben es und senden es mit einer Ausweiskopie ein. Alternativ kann der Auszug vollständig elektronisch mit qualifizierter Signatur bestellt werden.
Alternative via AuszugsDienst.ch – Vorteile auf einen Blick:
AuszugsDienst.ch bietet eine vollständig digitale Abwicklung ohne Ausdrucke oder Postversand. Die Bestellung erfolgt bequem vom Smartphone oder Computer, ist schnell und rechtssicher. Der Auszug ist elektronisch signiert und verifizierbar, alle Daten bleiben auf Schweizer Servern gespeichert. Server in der Schweiz: Ihre Daten werden nach umfassenden Datenschutzstandards lokal gespeichert und verarbeitet.

Bei welchen Berufen wird ein Strafregisterauszug verlangt?

Insbesondere bei sicherheitsrelevanten oder vertrauenssensiblen Berufen wie im Finanzsektor, bei Behörden oder im Gesundheitswesen.