Kein Ausdrucken von Formularen oder Ausweiskopien mehr. Einfach, schnell und bequem den Strafregisterauszug online bestellen.
Bequem von überall aus erledigen – schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten am Schalter. Ortsunabhängig und effizient.
Einfacher Bestellprozess, der Ihnen wertvolle Zeit spart – Übersichtlich, zeitsparend und zuverlässig.
Ausweis fotografieren statt scannen und drucken. Bequem den Strafregisterauszug per Email erhalten.
Der Strafregisterauszug ist digital signiert und fälschungssicher. Validieren Sie die Echtheit auf validator.ch
Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.
So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:
AuszugsDienst.ch ist eine Marke der FMSB GmbH und kein offizielles Strafregisteramt. Als FMSB GmbH, mit Sitz an der Sihleggstrasse 23, 8832 Wollerau, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, den Bestellprozess für Strafregisterauszüge deutlich zu vereinfachen. Bei uns müssen Sie weder zur Post gehen noch Formulare ausdrucken oder manuell einreichen. Mit AuszugsDienst.ch sparen Sie wertvolle Zeit und erledigen den gesamten Prozess bequem online – schnell, sicher und effizient.
Nur wenn die Tätigkeit dies rechtfertigt. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ohne sachlichen Bezug ist die Forderung unzulässig.
Ein Strafregisterauszug wird in der Schweiz für verschiedene offizielle oder private Zwecke verlangt. Dazu gehören insbesondere:
-Bewerbungen in sicherheitsrelevanten Berufen (z. B. Betreuung, Finanzen, Verwaltung)
-Aufenthalts- oder Visumsanträge für bestimmte Länder
-Einbürgerungsverfahren
-ehrenamtliche Tätigkeiten mit Schutzbedürftigen
-vereinzelt auch zur Vorlage bei Vermietern
Bei Bewerbungen verlangen viele Arbeitgeber, dass der Auszug nicht älter als 3 Monate ist. Dies stellt sicher, dass die Informationen aktuell und gültig sind. Es empfiehlt sich daher, den Auszug immer rechtzeitig zu erneuern, falls er mehrmals verwendet werden soll.
Der Strafregisterauszug dokumentiert strafrechtliche Verurteilungen. Der Betreibungsregisterauszug hingegen zeigt finanzielle Schulden und Betreibungsverfahren.
Nein. Eine vorzeitige Löschung auf Antrag ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Löschfristen sind verbindlich.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist möglich, wenn die Tat auch nach Schweizer Recht strafbar ist und ein Informationsaustausch mit dem Ausland besteht.