AuszugsDienst.ch
DE
Jetzt bestellen Kontakt Hilfe Vorteile So funktioniert's
AuszugsDienst.ch Jetzt bestellen
So funktioniert's
Vorteile
Hilfe
Kontakt
DE
Jetzt bestellen

Straf­register­auszug für Pampigny online bestellen

Wir senden Ihnen den digitalen Straf­register­auszug einfach und bequem per Email.

kein Gang zur Post
einfacher Bestellprozess
100% digital - Lieferung per Email
Jetzt bestellen
AuszugsDienst.ch ist eine Dienstleistungsplattform und keine staatliche Institution.

In wenigen Schritten zum
Strafregisterauszug

1

Foto von ID oder Pass hochladen

2

Persönliche Daten eingeben

3

Unterzeichnen Sie elektronisch

Profitieren Sie von unseren Vorteilen

Kein Papierkram

Kein Ausdrucken von Formularen oder Ausweiskopien mehr. Einfach, schnell und bequem den Straf­register­auszug online bestellen.

Kein Gang zur Post

Bequem von überall aus erledigen – schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten am Schalter. Ortsunabhängig und effizient.

Schnell und unkompliziert

Einfacher Bestellprozess, der Ihnen wertvolle Zeit spart – Übersichtlich, zeitsparend und zuverlässig.

100% Digital

Ausweis fotografieren statt scannen und drucken. Bequem den Strafregisterauszug per Email erhalten.

Sicherheit

Der Straf­register­auszug ist digital signiert und fälschungssicher. Validieren Sie die Echtheit auf validator.ch

Straf­register­auszug für CHF 34.90 bestellen

Bestellt in nur 3 Minuten, Lieferung per Email.

Jetzt bestellen

Häufige Fragen

Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.

Wie bestelle ich einen Strafregisterauszug bei AuszugsDienst.ch?

So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:

  1. Dokument hochladen: Laden Sie Ihren Ausweis oder Pass hoch.
  2. Daten eingeben: Füllen Sie Ihre persönlichen Informationen aus.
  3. Elektronisch unterschreiben: Unterschreiben Sie direkt online – ohne den Aufwand, Dokumente auszudrucken oder zur Post zu gehen.

Schnell, sicher und unkompliziert!

Wofür wird ein Strafregisterauszug benötigt?

Ein Strafregisterauszug kann für verschiedene Zwecke erforderlich sein, darunter:

  • Bewerbungen für eine Anstellung: Viele Arbeitgeber verlangen einen Privatauszug, um sicherzustellen, dass potenzielle Mitarbeiter keine relevanten Vorstrafen haben.
  • Visumserteilung: Ein Strafregisterauszug wird häufig von Botschaften und Konsulaten gefordert, wenn ein Visum beantragt wird.
  • Einbürgerungsgesuche: Bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft verlangen Behörden in der Regel einen Strafregisterauszug, um die Eignung des Antragstellers zu prüfen.
  • Mietverträge oder Vermietungen: Manche Vermieter fordern einen Strafregisterauszug, bevor sie eine Wohnung vermieten.
  • Freiwilligenarbeit: Organisationen verlangen oft einen Nachweis über das Führungszeugnis, insbesondere bei Tätigkeiten mit gefährdeten Gruppen.

Dürfen Arbeitgeber einen Strafregisterauszug verlangen?

Nur wenn die Tätigkeit dies rechtfertigt. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ohne sachlichen Bezug ist die Forderung unzulässig.

Wie lange dauert es, bis ich meinen Strafregisterauszug erhalte?

Unmittelbar nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie Ihre Bestellnummer per E-Mail. Der Strafregisterauszug wird Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 7 Arbeitstagen ebenfalls per E-Mail zugestellt, inklusive eines Download-Links. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Status Ihrer Bestellung nachzuverfolgen.

Wichtige Information vom EJPD
Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Strafregisterauszügen verlängern sich die Lieferfristen dementsprechend. Wir danken für Ihr Verständnis.

In welchen Fällen wird ein Sonderprivatauszug verlangt?

Er wird benötigt bei Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen, z. B. im Sport, in Schulen oder in Betreuungseinrichtungen.

Wofür benötigt man als Privatperson einen Strafregisterauszug?

Ein Strafregisterauszug wird in der Schweiz für verschiedene offizielle oder private Zwecke verlangt. Dazu gehören insbesondere:

-Bewerbungen in sicherheitsrelevanten Berufen (z. B. Betreuung, Finanzen, Verwaltung)
-Aufenthalts- oder Visumsanträge für bestimmte Länder
-Einbürgerungsverfahren
-ehrenamtliche Tätigkeiten mit Schutzbedürftigen
-vereinzelt auch zur Vorlage bei Vermietern

Bei Bewerbungen verlangen viele Arbeitgeber, dass der Auszug nicht älter als 3 Monate ist. Dies stellt sicher, dass die Informationen aktuell und gültig sind. Es empfiehlt sich daher, den Auszug immer rechtzeitig zu erneuern, falls er mehrmals verwendet werden soll.