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Straf­register­auszug für Noville online bestellen

Wir senden Ihnen den digitalen Straf­register­auszug einfach und bequem per Email.

kein Gang zur Post
einfacher Bestellprozess
100% digital - Lieferung per Email
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AuszugsDienst.ch ist eine Dienstleistungsplattform und keine staatliche Institution.

In wenigen Schritten zum
Strafregisterauszug

1

Foto von ID oder Pass hochladen

2

Persönliche Daten eingeben

3

Unterzeichnen Sie elektronisch

Profitieren Sie von unseren Vorteilen

Kein Papierkram

Kein Ausdrucken von Formularen oder Ausweiskopien mehr. Einfach, schnell und bequem den Straf­register­auszug online bestellen.

Kein Gang zur Post

Bequem von überall aus erledigen – schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten am Schalter. Ortsunabhängig und effizient.

Schnell und unkompliziert

Einfacher Bestellprozess, der Ihnen wertvolle Zeit spart – Übersichtlich, zeitsparend und zuverlässig.

100% Digital

Ausweis fotografieren statt scannen und drucken. Bequem den Strafregisterauszug per Email erhalten.

Sicherheit

Der Straf­register­auszug ist digital signiert und fälschungssicher. Validieren Sie die Echtheit auf validator.ch

Straf­register­auszug für CHF 34.90 bestellen

Bestellt in nur 3 Minuten, Lieferung per Email.

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Häufige Fragen

Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.

Wie bestelle ich einen Strafregisterauszug bei AuszugsDienst.ch?

So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:

  1. Dokument hochladen: Laden Sie Ihren Ausweis oder Pass hoch.
  2. Daten eingeben: Füllen Sie Ihre persönlichen Informationen aus.
  3. Elektronisch unterschreiben: Unterschreiben Sie direkt online – ohne den Aufwand, Dokumente auszudrucken oder zur Post zu gehen.

Schnell, sicher und unkompliziert!

Wie lange bleibt ein Eintrag im Strafregister bestehen?

Die Aufbewahrungsfristen im schweizerischen Strafregister hängen vom Strafmass ab (gemäss StReG, gültig seit 23.01.2023):



Im Privatauszug sichtbar (für Arbeitgeber):


  • Bussen mit Bewährung: 2 Jahre
  • Bedingte Strafen mit Bewährung: 2–3 Jahre
  • Geldstrafen/gemeinnützige Arbeit: ca. 6–7 Jahre
  • Freiheitsstrafen: 6–17 Jahre (je nach Dauer)
  • Schwere Delikte: lebenslänglich


Vollständige Löschung aus dem System:


  • Bussen: 10 Jahre
  • Geldstrafen: 15 Jahre
  • Freiheitsstrafen unter 1 Jahr: 15 Jahre
  • Freiheitsstrafen 1–5 Jahre: 20 Jahre
  • Freiheitsstrafen über 5 Jahre: 25 Jahre
  • Landesverweisung: bis zum Tod
  • Besonders schwere Delikte (z. B. Mord): lebenslänglich


Die Einträge werden nach Ablauf der Fristen automatisch gelöscht. Wichtig: Ein Eintrag kann im Privatauszug bereits nicht mehr erscheinen, während er für Behörden noch einsehbar bleibt.



Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/doc/Fristeninformationen_d.pdf

Was ist ein Strafregisterauszug?

Ein Strafregisterauszug ist ein offizielles Dokument, das alle rechtskräftigen Verurteilungen einer Person auflistet. Es wird häufig für Bewerbungen, Einbürgerungen oder offizielle Zwecke benötigt, um die strafrechtliche Vergangenheit zu überprüfen.

Was kostet ein Strafregisterauszug?

Ein Strafregisterauszug kostet CHF 17.–. Wird zusätzlich eine Beglaubigung oder Apostille für das Ausland benötigt, kommen weitere Gebühren hinzu.

Wer darf Einsicht in mein Strafregister nehmen?

Nur Behörden mit gesetzlichem Auftrag. Private erhalten nur über die betroffene Person Zugang – z. B. durch freiwillige Vorlage des Auszugs.

Werden Straftaten aus der Jugendzeit im Strafregisterauszug aufgeführt?

Jugendstrafen erscheinen im Privatauszug eines Erwachsenen nur, wenn spätere Verurteilungen hinzukommen. Andernfalls bleiben sie im Auszug unsichtbar.

Dürfen Arbeitgeber einen Strafregisterauszug verlangen?

Nur wenn die Tätigkeit dies rechtfertigt. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ohne sachlichen Bezug ist die Forderung unzulässig.