Kein Ausdrucken von Formularen oder Ausweiskopien mehr. Einfach, schnell und bequem den Strafregisterauszug online bestellen.
Bequem von überall aus erledigen – schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten am Schalter. Ortsunabhängig und effizient.
Einfacher Bestellprozess, der Ihnen wertvolle Zeit spart – Übersichtlich, zeitsparend und zuverlässig.
Ausweis fotografieren statt scannen und drucken. Bequem den Strafregisterauszug per Email erhalten.
Der Strafregisterauszug ist digital signiert und fälschungssicher. Validieren Sie die Echtheit auf validator.ch
Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.
So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:
Unmittelbar nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie Ihre Bestellnummer per E-Mail. Der Strafregisterauszug wird Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 9 Arbeitstagen ebenfalls per E-Mail zugestellt, inklusive eines Download-Links. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Status Ihrer Bestellung nachzuverfolgen.
Ja, der Papierauszug und der digital signierte Strafregisterauszug sind absolut gleichwertig und rechtlich anerkannt. Die digitale Version ist ein PDF-Dokument mit einem elektronischen Siegel, das die Herkunft, Gültigkeit und Integrität des Dokuments sichert. Das bedeutet, dass jede nachträgliche Änderung bei der Überprüfung sofort erkannt wird. Das Siegel wird gemäss dem Schweizerischen Signaturgesetz (Art. 2 ZertES) angebracht. Sie können den Auszug jederzeit auf www.validator.ch überprüfen. Eine genaue Anleitung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Strafregisterauszug per E-Mail.
Insbesondere bei sicherheitsrelevanten oder vertrauenssensiblen Berufen wie im Finanzsektor, bei Behörden oder im Gesundheitswesen.
Nur Behörden mit gesetzlichem Auftrag. Private erhalten nur über die betroffene Person Zugang – z. B. durch freiwillige Vorlage des Auszugs.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist möglich, wenn die Tat auch nach Schweizer Recht strafbar ist und ein Informationsaustausch mit dem Ausland besteht.
Jugendstrafen erscheinen im Privatauszug eines Erwachsenen nur, wenn spätere Verurteilungen hinzukommen. Andernfalls bleiben sie im Auszug unsichtbar.
Die Aufbewahrungsfristen im schweizerischen Strafregister hängen vom Strafmass ab (gemäss StReG, gültig seit 23.01.2023):
Im Privatauszug sichtbar (für Arbeitgeber):
Vollständige Löschung aus dem System:
Die Einträge werden nach Ablauf der Fristen automatisch gelöscht. Wichtig: Ein Eintrag kann im Privatauszug bereits nicht mehr erscheinen, während er für Behörden noch einsehbar bleibt.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/doc/Fristeninformationen_d.pdf