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Straf­register­auszug für Muzzano online bestellen

Wir senden Ihnen den digitalen Straf­register­auszug einfach und bequem per Email.

kein Gang zur Post
einfacher Bestellprozess
100% digital - Lieferung per Email
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AuszugsDienst.ch ist eine Dienstleistungsplattform und keine staatliche Institution.

In wenigen Schritten zum
Strafregisterauszug

1

Foto von ID oder Pass hochladen

2

Persönliche Daten eingeben

3

Unterzeichnen Sie elektronisch

Profitieren Sie von unseren Vorteilen

Kein Papierkram

Kein Ausdrucken von Formularen oder Ausweiskopien mehr. Einfach, schnell und bequem den Straf­register­auszug online bestellen.

Kein Gang zur Post

Bequem von überall aus erledigen – schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten am Schalter. Ortsunabhängig und effizient.

Schnell und unkompliziert

Einfacher Bestellprozess, der Ihnen wertvolle Zeit spart – Übersichtlich, zeitsparend und zuverlässig.

100% Digital

Ausweis fotografieren statt scannen und drucken. Bequem den Strafregisterauszug per Email erhalten.

Sicherheit

Der Straf­register­auszug ist digital signiert und fälschungssicher. Validieren Sie die Echtheit auf validator.ch

Straf­register­auszug für CHF 34.90 bestellen

Bestellt in nur 3 Minuten, Lieferung per Email.

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Häufige Fragen

Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.

Wie bestelle ich einen Strafregisterauszug bei AuszugsDienst.ch?

So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:

  1. Dokument hochladen: Laden Sie Ihren Ausweis oder Pass hoch.
  2. Daten eingeben: Füllen Sie Ihre persönlichen Informationen aus.
  3. Elektronisch unterschreiben: Unterschreiben Sie direkt online – ohne den Aufwand, Dokumente auszudrucken oder zur Post zu gehen.

Schnell, sicher und unkompliziert!

Wie lange bleibt ein Urteil im privaten Strafregisterauszug sichtbar?

Die Dauer, wie lange ein Urteil im Privatauszug sichtbar bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese Fristen sind im Privatauszug grundsätzlich kürzer als im Behördenauszug, um die Wiedereingliederung zu fördern. Die genauen Fristen werden wie folgt bestimmt:


  • Schwere der Sanktion: Die schwerste Sanktion im Urteil legt die Grundfrist für die Sichtbarkeit fest. Bei schwerwiegenderen Sanktionen, wie langen Freiheitsstrafen oder stationären Massnahmen, bleibt das Urteil länger sichtbar. Leichte Strafen wie Geldbussen haben kürzere Fristen.
  • Zusätzliche Massnahmen: Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote oder Landesverweisungen können die Frist verlängern. In diesen Fällen wird die Mindestdauer für solche Massnahmen mit der Grundfrist verglichen. Die längere Frist bestimmt, wie lange das Urteil im Privatauszug sichtbar bleibt.
  • Berechnung der Zwischenfrist: Aus der Grundfrist und gegebenenfalls aus den zusätzlichen Mindestfristen ergibt sich die sogenannte „Zwischenfrist.“ Diese Zwischenfrist stellt sicher, dass nur die längste Frist als Grundlage für das Nichterscheinen im Privatauszug dient.
  • Mehrere Urteile: Liegen mehrere Urteile vor, wird die Zwischenfrist des längsten Urteils verwendet. Wenn ein neues Urteil mit einer längeren Frist hinzukommt, kann diese Frist die bestehende verlängern, um wiederholte Delikte sichtbar zu machen. Diese Verlängerung ist jedoch nur bis zu einem bestimmten Maximum möglich.

So wird für jedes Urteil im Privatauszug eine Frist berechnet, die auf der Schwere der Sanktion, zusätzlichen Massnahmen und gegebenenfalls der Existenz weiterer Urteile basiert.

Wie wird mit meinem Strafregisterauszug umgegangen?

Wir speichern Ihren Strafregisterauszug nicht. Dieser wird jedoch für 60 Tage beim zuständigen Amt gespeichert. Während dieser Zeit können Sie ihn über unsere Seite mithilfe eines Downloadlinks herunterladen.

Wann wird ein Eintrag im Strafregister gelöscht?

Die Löschung erfolgt automatisch nach Ablauf der gesetzlichen Fristen. Einträge verschwinden im Privatauszug meist schon früher, z. B. nach Ablauf der Bewährungsfrist.

Wie kann ich einen Sonderprivatauszug beantragen?

Zusätzlich zum normalen Antrag ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers oder Vereins erforderlich, dass der Auszug für eine entsprechende Tätigkeit notwendig ist.

Werden Straftaten aus der Jugendzeit im Strafregisterauszug aufgeführt?

Jugendstrafen erscheinen im Privatauszug eines Erwachsenen nur, wenn spätere Verurteilungen hinzukommen. Andernfalls bleiben sie im Auszug unsichtbar.

Bei welchen Berufen wird ein Strafregisterauszug verlangt?

Insbesondere bei sicherheitsrelevanten oder vertrauenssensiblen Berufen wie im Finanzsektor, bei Behörden oder im Gesundheitswesen.

Wer darf Einsicht in mein Strafregister nehmen?

Nur Behörden mit gesetzlichem Auftrag. Private erhalten nur über die betroffene Person Zugang – z. B. durch freiwillige Vorlage des Auszugs.