Kein Ausdrucken von Formularen oder Ausweiskopien mehr. Einfach, schnell und bequem den Strafregisterauszug online bestellen.
Bequem von überall aus erledigen – schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten am Schalter. Ortsunabhängig und effizient.
Einfacher Bestellprozess, der Ihnen wertvolle Zeit spart – Übersichtlich, zeitsparend und zuverlässig.
Ausweis fotografieren statt scannen und drucken. Bequem den Strafregisterauszug per Email erhalten.
Der Strafregisterauszug ist digital signiert und fälschungssicher. Validieren Sie die Echtheit auf validator.ch
Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.
So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:
Ja, der Papierauszug und der digital signierte Strafregisterauszug sind absolut gleichwertig und rechtlich anerkannt. Die digitale Version ist ein PDF-Dokument mit einem elektronischen Siegel, das die Herkunft, Gültigkeit und Integrität des Dokuments sichert. Das bedeutet, dass jede nachträgliche Änderung bei der Überprüfung sofort erkannt wird. Das Siegel wird gemäss dem Schweizerischen Signaturgesetz (Art. 2 ZertES) angebracht. Sie können den Auszug jederzeit auf www.validator.ch überprüfen. Eine genaue Anleitung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Strafregisterauszug per E-Mail.
Wir speichern Ihren Strafregisterauszug nicht. Dieser wird jedoch für 60 Tage beim zuständigen Amt gespeichert. Während dieser Zeit können Sie ihn über unsere Seite mithilfe eines Downloadlinks herunterladen.
Ein Strafregisterauszug ist ein offizielles Dokument, das alle rechtskräftigen Verurteilungen einer Person auflistet. Es wird häufig für Bewerbungen, Einbürgerungen oder offizielle Zwecke benötigt, um die strafrechtliche Vergangenheit zu überprüfen.
Insbesondere bei sicherheitsrelevanten oder vertrauenssensiblen Berufen wie im Finanzsektor, bei Behörden oder im Gesundheitswesen.
Ein Strafregisterauszug wird in der Schweiz für verschiedene offizielle oder private Zwecke verlangt. Dazu gehören insbesondere:
-Bewerbungen in sicherheitsrelevanten Berufen (z. B. Betreuung, Finanzen, Verwaltung)
-Aufenthalts- oder Visumsanträge für bestimmte Länder
-Einbürgerungsverfahren
-ehrenamtliche Tätigkeiten mit Schutzbedürftigen
-vereinzelt auch zur Vorlage bei Vermietern
Bei Bewerbungen verlangen viele Arbeitgeber, dass der Auszug nicht älter als 3 Monate ist. Dies stellt sicher, dass die Informationen aktuell und gültig sind. Es empfiehlt sich daher, den Auszug immer rechtzeitig zu erneuern, falls er mehrmals verwendet werden soll.
Jugendstrafen erscheinen im Privatauszug eines Erwachsenen nur, wenn spätere Verurteilungen hinzukommen. Andernfalls bleiben sie im Auszug unsichtbar.