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Straf­register­auszug für Volken online bestellen

Wir senden Ihnen den digitalen Straf­register­auszug einfach und bequem per Email.

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einfacher Bestellprozess
100% digital - Lieferung per Email
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AuszugsDienst.ch ist eine Dienstleistungsplattform und keine staatliche Institution.

In wenigen Schritten zum
Strafregisterauszug

1

Foto von ID oder Pass hochladen

2

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3

Unterzeichnen Sie elektronisch

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Kein Papierkram

Kein Ausdrucken von Formularen oder Ausweiskopien mehr. Einfach, schnell und bequem den Straf­register­auszug online bestellen.

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Bequem von überall aus erledigen – schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten am Schalter. Ortsunabhängig und effizient.

Schnell und unkompliziert

Einfacher Bestellprozess, der Ihnen wertvolle Zeit spart – Übersichtlich, zeitsparend und zuverlässig.

100% Digital

Ausweis fotografieren statt scannen und drucken. Bequem den Strafregisterauszug per Email erhalten.

Sicherheit

Der Straf­register­auszug ist digital signiert und fälschungssicher. Validieren Sie die Echtheit auf validator.ch

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Häufige Fragen

Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.

Wie bestelle ich einen Strafregisterauszug bei AuszugsDienst.ch?

So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:

  1. Dokument hochladen: Laden Sie Ihren Ausweis oder Pass hoch.
  2. Daten eingeben: Füllen Sie Ihre persönlichen Informationen aus.
  3. Elektronisch unterschreiben: Unterschreiben Sie direkt online – ohne den Aufwand, Dokumente auszudrucken oder zur Post zu gehen.

Schnell, sicher und unkompliziert!

Wie wird mit meinem Strafregisterauszug umgegangen?

Wir speichern Ihren Strafregisterauszug nicht. Dieser wird jedoch für 60 Tage beim zuständigen Amt gespeichert. Während dieser Zeit können Sie ihn über unsere Seite mithilfe eines Downloadlinks herunterladen.

Wie lange bleibt ein Urteil im privaten Strafregisterauszug sichtbar?

Die Dauer, wie lange ein Urteil im Privatauszug sichtbar bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese Fristen sind im Privatauszug grundsätzlich kürzer als im Behördenauszug, um die Wiedereingliederung zu fördern. Die genauen Fristen werden wie folgt bestimmt:


  • Schwere der Sanktion: Die schwerste Sanktion im Urteil legt die Grundfrist für die Sichtbarkeit fest. Bei schwerwiegenderen Sanktionen, wie langen Freiheitsstrafen oder stationären Massnahmen, bleibt das Urteil länger sichtbar. Leichte Strafen wie Geldbussen haben kürzere Fristen.
  • Zusätzliche Massnahmen: Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote oder Landesverweisungen können die Frist verlängern. In diesen Fällen wird die Mindestdauer für solche Massnahmen mit der Grundfrist verglichen. Die längere Frist bestimmt, wie lange das Urteil im Privatauszug sichtbar bleibt.
  • Berechnung der Zwischenfrist: Aus der Grundfrist und gegebenenfalls aus den zusätzlichen Mindestfristen ergibt sich die sogenannte „Zwischenfrist.“ Diese Zwischenfrist stellt sicher, dass nur die längste Frist als Grundlage für das Nichterscheinen im Privatauszug dient.
  • Mehrere Urteile: Liegen mehrere Urteile vor, wird die Zwischenfrist des längsten Urteils verwendet. Wenn ein neues Urteil mit einer längeren Frist hinzukommt, kann diese Frist die bestehende verlängern, um wiederholte Delikte sichtbar zu machen. Diese Verlängerung ist jedoch nur bis zu einem bestimmten Maximum möglich.

So wird für jedes Urteil im Privatauszug eine Frist berechnet, die auf der Schwere der Sanktion, zusätzlichen Massnahmen und gegebenenfalls der Existenz weiterer Urteile basiert.

Wofür wird ein Strafregisterauszug benötigt?

Ein Strafregisterauszug kann für verschiedene Zwecke erforderlich sein, darunter:

  • Bewerbungen für eine Anstellung: Viele Arbeitgeber verlangen einen Privatauszug, um sicherzustellen, dass potenzielle Mitarbeiter keine relevanten Vorstrafen haben.
  • Visumserteilung: Ein Strafregisterauszug wird häufig von Botschaften und Konsulaten gefordert, wenn ein Visum beantragt wird.
  • Einbürgerungsgesuche: Bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft verlangen Behörden in der Regel einen Strafregisterauszug, um die Eignung des Antragstellers zu prüfen.
  • Mietverträge oder Vermietungen: Manche Vermieter fordern einen Strafregisterauszug, bevor sie eine Wohnung vermieten.
  • Freiwilligenarbeit: Organisationen verlangen oft einen Nachweis über das Führungszeugnis, insbesondere bei Tätigkeiten mit gefährdeten Gruppen.

Bei welchen Berufen wird ein Strafregisterauszug verlangt?

Insbesondere bei sicherheitsrelevanten oder vertrauenssensiblen Berufen wie im Finanzsektor, bei Behörden oder im Gesundheitswesen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung?

Erforderlich sind ein gültiger Ausweis (Pass oder Identitätskarte) und Ihre Unterschrift.

Werden Straftaten aus der Jugendzeit im Strafregisterauszug aufgeführt?

Jugendstrafen erscheinen im Privatauszug eines Erwachsenen nur, wenn spätere Verurteilungen hinzukommen. Andernfalls bleiben sie im Auszug unsichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen Strafregisterauszug und Betreibungsregisterauszug?

Der Strafregisterauszug dokumentiert strafrechtliche Verurteilungen. Der Betreibungsregisterauszug hingegen zeigt finanzielle Schulden und Betreibungsverfahren.

Wofür benötigt man als Privatperson einen Strafregisterauszug?

Ein Strafregisterauszug wird in der Schweiz für verschiedene offizielle oder private Zwecke verlangt. Dazu gehören insbesondere:

-Bewerbungen in sicherheitsrelevanten Berufen (z. B. Betreuung, Finanzen, Verwaltung)
-Aufenthalts- oder Visumsanträge für bestimmte Länder
-Einbürgerungsverfahren
-ehrenamtliche Tätigkeiten mit Schutzbedürftigen
-vereinzelt auch zur Vorlage bei Vermietern

Bei Bewerbungen verlangen viele Arbeitgeber, dass der Auszug nicht älter als 3 Monate ist. Dies stellt sicher, dass die Informationen aktuell und gültig sind. Es empfiehlt sich daher, den Auszug immer rechtzeitig zu erneuern, falls er mehrmals verwendet werden soll.