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Straf­register­auszug für Schaan Log online bestellen

Wir senden Ihnen den digitalen Straf­register­auszug einfach und bequem per Email.

kein Gang zur Post
einfacher Bestellprozess
100% digital - Lieferung per Email
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AuszugsDienst.ch ist eine Dienstleistungsplattform und keine staatliche Institution.

In wenigen Schritten zum
Strafregisterauszug

1

Foto von ID oder Pass hochladen

2

Persönliche Daten eingeben

3

Unterzeichnen Sie elektronisch

Profitieren Sie von unseren Vorteilen

Kein Papierkram

Kein Ausdrucken von Formularen oder Ausweiskopien mehr. Einfach, schnell und bequem den Straf­register­auszug online bestellen.

Kein Gang zur Post

Bequem von überall aus erledigen – schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten am Schalter. Ortsunabhängig und effizient.

Schnell und unkompliziert

Einfacher Bestellprozess, der Ihnen wertvolle Zeit spart – Übersichtlich, zeitsparend und zuverlässig.

100% Digital

Ausweis fotografieren statt scannen und drucken. Bequem den Strafregisterauszug per Email erhalten.

Sicherheit

Der Straf­register­auszug ist digital signiert und fälschungssicher. Validieren Sie die Echtheit auf validator.ch

Straf­register­auszug für CHF 34.90 bestellen

Bestellt in nur 3 Minuten, Lieferung per Email.

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Häufige Fragen

Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.

Wie bestelle ich einen Strafregisterauszug bei AuszugsDienst.ch?

So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:

  1. Dokument hochladen: Laden Sie Ihren Ausweis oder Pass hoch.
  2. Daten eingeben: Füllen Sie Ihre persönlichen Informationen aus.
  3. Elektronisch unterschreiben: Unterschreiben Sie direkt online – ohne den Aufwand, Dokumente auszudrucken oder zur Post zu gehen.

Schnell, sicher und unkompliziert!

Welchen Nutzen habe ich, wenn ich bei AuszugsDienst.ch bestelle?

Bei AuszugsDienst.ch profitieren Sie von einer schnellen, sicheren und umweltfreundlichen Abwicklung Ihres Strafregisterauszugs, die vollständig online erfolgt. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet, sodass Sie Ihre Daten bequem vom PC, Tablet oder Smartphone eingeben können, ohne Behördengänge, Postversand oder unnötige Papierausdrucke. Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit, sondern tragen auch aktiv zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei.

Wer ist AuszugsDienst.ch?

AuszugsDienst.ch ist eine Marke der FMSB GmbH und kein offizielles Strafregisteramt. Als FMSB GmbH, mit Sitz an der Sihleggstrasse 23, 8832 Wollerau, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, den Bestellprozess für Strafregisterauszüge deutlich zu vereinfachen. Bei uns müssen Sie weder zur Post gehen noch Formulare ausdrucken oder manuell einreichen. Mit AuszugsDienst.ch sparen Sie wertvolle Zeit und erledigen den gesamten Prozess bequem online – schnell, sicher und effizient.

Wie lange bleibt ein Eintrag im Strafregister bestehen?

Die Aufbewahrungsfristen im schweizerischen Strafregister hängen vom Strafmass ab (gemäss StReG, gültig seit 23.01.2023):



Im Privatauszug sichtbar (für Arbeitgeber):


  • Bussen mit Bewährung: 2 Jahre
  • Bedingte Strafen mit Bewährung: 2–3 Jahre
  • Geldstrafen/gemeinnützige Arbeit: ca. 6–7 Jahre
  • Freiheitsstrafen: 6–17 Jahre (je nach Dauer)
  • Schwere Delikte: lebenslänglich


Vollständige Löschung aus dem System:


  • Bussen: 10 Jahre
  • Geldstrafen: 15 Jahre
  • Freiheitsstrafen unter 1 Jahr: 15 Jahre
  • Freiheitsstrafen 1–5 Jahre: 20 Jahre
  • Freiheitsstrafen über 5 Jahre: 25 Jahre
  • Landesverweisung: bis zum Tod
  • Besonders schwere Delikte (z. B. Mord): lebenslänglich


Die Einträge werden nach Ablauf der Fristen automatisch gelöscht. Wichtig: Ein Eintrag kann im Privatauszug bereits nicht mehr erscheinen, während er für Behörden noch einsehbar bleibt.



Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/doc/Fristeninformationen_d.pdf

Wer darf Einsicht in mein Strafregister nehmen?

Nur Behörden mit gesetzlichem Auftrag. Private erhalten nur über die betroffene Person Zugang – z. B. durch freiwillige Vorlage des Auszugs.

In welchen Fällen wird ein Sonderprivatauszug verlangt?

Er wird benötigt bei Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen, z. B. im Sport, in Schulen oder in Betreuungseinrichtungen.

Dürfen Arbeitgeber einen Strafregisterauszug verlangen?

Nur wenn die Tätigkeit dies rechtfertigt. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ohne sachlichen Bezug ist die Forderung unzulässig.