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Straf­register­auszug für Dällikon online bestellen

Wir senden Ihnen den digitalen Straf­register­auszug einfach und bequem per Email.

kein Gang zur Post
einfacher Bestellprozess
100% digital - Lieferung per Email
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AuszugsDienst.ch ist eine Dienstleistungsplattform und keine staatliche Institution.

In wenigen Schritten zum
Strafregisterauszug

1

Foto von ID oder Pass hochladen

2

Persönliche Daten eingeben

3

Unterzeichnen Sie elektronisch

Profitieren Sie von unseren Vorteilen

Kein Papierkram

Kein Ausdrucken von Formularen oder Ausweiskopien mehr. Einfach, schnell und bequem den Straf­register­auszug online bestellen.

Kein Gang zur Post

Bequem von überall aus erledigen – schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten am Schalter. Ortsunabhängig und effizient.

Schnell und unkompliziert

Einfacher Bestellprozess, der Ihnen wertvolle Zeit spart – Übersichtlich, zeitsparend und zuverlässig.

100% Digital

Ausweis fotografieren statt scannen und drucken. Bequem den Strafregisterauszug per Email erhalten.

Sicherheit

Der Straf­register­auszug ist digital signiert und fälschungssicher. Validieren Sie die Echtheit auf validator.ch

Straf­register­auszug für CHF 34.90 bestellen

Bestellt in nur 3 Minuten, Lieferung per Email.

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Häufige Fragen

Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.

Wie bestelle ich einen Strafregisterauszug bei AuszugsDienst.ch?

So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:

  1. Dokument hochladen: Laden Sie Ihren Ausweis oder Pass hoch.
  2. Daten eingeben: Füllen Sie Ihre persönlichen Informationen aus.
  3. Elektronisch unterschreiben: Unterschreiben Sie direkt online – ohne den Aufwand, Dokumente auszudrucken oder zur Post zu gehen.

Schnell, sicher und unkompliziert!

Transparenz ist uns wichtig. Wie setzt sich der Preis für einen Strafregisterauszug zusammen?

  • Amtliche Gebühren 17.-
  • Der restliche Betrag wird verwendet für:
  • Porto & Versand an EJPD
  • Brief, Druck & Papier
  • Aufwände für Transaktionsgebühren
  • Gebühren Zahlungsanbieter
  • MwSt
  • Allg. Kosten um diesen Service zu betreiben (Unterhalt Technik, Mitarbeiter etc.)

Bei welchen Berufen wird ein Strafregisterauszug verlangt?

Insbesondere bei sicherheitsrelevanten oder vertrauenssensiblen Berufen wie im Finanzsektor, bei Behörden oder im Gesundheitswesen.

Wer darf Einsicht in mein Strafregister nehmen?

Nur Behörden mit gesetzlichem Auftrag. Private erhalten nur über die betroffene Person Zugang – z. B. durch freiwillige Vorlage des Auszugs.

Wann wird etwas im Strafregister eingetragen?

Im Strafregisterauszug werden strafrechtliche Verurteilungen wegen Verbrechen und Vergehen aufgeführt, solange diese nicht getilgt wurden. Dazu gehören beispielsweise Urteile wegen Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder schweren Verkehrsdelikten.

Nicht erfasst sind in der Regel blosse Übertretungen (z. B. Bagatellbussen oder Parkverstösse), es sei denn, es wurde eine besondere Sanktion verhängt – etwa ein Landesverweis oder ein Berufsverbot.

Der Auszug enthält folgende Angaben:

-Art des Delikts
-Datum des Urteils
-zuständiges Gericht
-ausgesprochene Strafe oder Massnahme

Tilgungsfristen variieren je nach Schwere der Strafe und Anzahl Verurteilungen – zwischen 2 und 25 Jahren. Einträge werden nach Ablauf automatisch gelöscht.

Werden ausländische Verurteilungen ins Schweizer Strafregister übernommen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist möglich, wenn die Tat auch nach Schweizer Recht strafbar ist und ein Informationsaustausch mit dem Ausland besteht.

Was ist ein Sonderprivatauszug und wie unterscheidet er sich vom normalen Auszug?

Ein Sonderprivatauszug enthält nur relevante Verurteilungen mit Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot zum Schutz Minderjähriger oder schutzbedürftiger Personen.