Kein Ausdrucken von Formularen oder Ausweiskopien mehr. Einfach, schnell und bequem den Strafregisterauszug online bestellen.
Bequem von überall aus erledigen – schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten am Schalter. Ortsunabhängig und effizient.
Einfacher Bestellprozess, der Ihnen wertvolle Zeit spart – Übersichtlich, zeitsparend und zuverlässig.
Ausweis fotografieren statt scannen und drucken. Bequem den Strafregisterauszug per Email erhalten.
Der Strafregisterauszug ist digital signiert und fälschungssicher. Validieren Sie die Echtheit auf validator.ch
Alle Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie via Email oder in unserem Hilfebereich.
So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:
Wir speichern Ihren Strafregisterauszug nicht. Dieser wird jedoch für 60 Tage beim zuständigen Amt gespeichert. Während dieser Zeit können Sie ihn über unsere Seite mithilfe eines Downloadlinks herunterladen.
Unmittelbar nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie Ihre Bestellnummer per E-Mail. Der Strafregisterauszug wird Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 7 Arbeitstagen ebenfalls per E-Mail zugestellt, inklusive eines Download-Links. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Status Ihrer Bestellung nachzuverfolgen.
AuszugsDienst.ch ist eine Marke der FMSB GmbH und kein offizielles Strafregisteramt. Als FMSB GmbH, mit Sitz an der Sihleggstrasse 23, 8832 Wollerau, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, den Bestellprozess für Strafregisterauszüge deutlich zu vereinfachen. Bei uns müssen Sie weder zur Post gehen noch Formulare ausdrucken oder manuell einreichen. Mit AuszugsDienst.ch sparen Sie wertvolle Zeit und erledigen den gesamten Prozess bequem online – schnell, sicher und effizient.
Nur wenn die Tätigkeit dies rechtfertigt. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ohne sachlichen Bezug ist die Forderung unzulässig.
Sie können den Auszug online bestellen oder über eine Schweizer Vertretung im Ausland beantragen. Für den Versand ins Ausland sind zusätzlich die internationale Adresse sowie ggf. eine Apostille erforderlich.
Insbesondere bei sicherheitsrelevanten oder vertrauenssensiblen Berufen wie im Finanzsektor, bei Behörden oder im Gesundheitswesen.
Im Strafregisterauszug werden strafrechtliche Verurteilungen wegen Verbrechen und Vergehen aufgeführt, solange diese nicht getilgt wurden. Dazu gehören beispielsweise Urteile wegen Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder schweren Verkehrsdelikten.
Nicht erfasst sind in der Regel blosse Übertretungen (z. B. Bagatellbussen oder Parkverstösse), es sei denn, es wurde eine besondere Sanktion verhängt – etwa ein Landesverweis oder ein Berufsverbot.
Der Auszug enthält folgende Angaben:
-Art des Delikts
-Datum des Urteils
-zuständiges Gericht
-ausgesprochene Strafe oder Massnahme
Tilgungsfristen variieren je nach Schwere der Strafe und Anzahl Verurteilungen – zwischen 2 und 25 Jahren. Einträge werden nach Ablauf automatisch gelöscht.